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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 26 Entnahme von mineralischen Rohstoffen im Tagbau

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
48
C.
US
913
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
14, 15
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
16, 17
C.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
18, 19

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung regelt alle anderen Abbaue von Festgestein im Tagbau, die nicht von Z 25 erfasst sind. In Z 26 finden sich somit die nicht privilegierten Fälle der Festgesteinsentnahme (Merl, Umweltverträglichkeit neu – Das UVP-G 2000 nach den Novellen 2004 und 2005, RdU 2005/24). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 19 sowie Anh 2 Z 2 lit a UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die Bestimmung hat durch die jüngsten UVP-G Novelle 2018, BGBl I 2018/80, eine Änderung erfahren. Es erfolgte eine Klarstellung, dass bei der Anwendung der Kumulationsbestimmung für Locker- und Festgesteinsabbaue nur all jene gleichartigen Vorhaben im räumlichen Zusammenhang zu berücksichtigen sind, bei denen in den letzten zehn Jahren ein Abbau genehmigt wurde oder stattgefunden hat oder derzeit stattfindet.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Dass die Begleitwege nach dem vorliegenden Projekt (Gewinnungsbetriebsplan für ein Kiesabbauvorhaben) asph...

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