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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 23 Campingplätze

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Campingplätze. Der Begriff Campingplätze ist nach Baumgartner/Petek den Campingplatzgesetzen der Länder zu entnehmen (Baumgartner/Petek, UVP-G 2000, 412). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 12 lit d UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Zu den Abgrenzungsfragen zwischen Z 17, 18, 19 und 23 siehe Lampert/Schachinger, Parkplätze und Parkgaragen nach dem UVP-G, RdU-UT 2017/11.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

6

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 23: Hinsichtlich der Umweltauswirkungen (Verkehrsaufkommen, Abfallaufkommen, Abwässer) ist auf die Größe des Campingplatzes und seine Lage abzustellen. Dementsprechend sind Campingplätze, die sich – analog den Beherbergungsbetrieben – in einem geschlossenen Siedlungsgebiet befinden, von der UVP-Pflicht ausgenommen. Für derartige Anlagen, die in einem besonderen Schutzgebiet errichtet werden sollen, ist eine Einz...

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