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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 19 Einkaufszentren

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
13
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
4
B.
BVwG
59
C.
US
1018
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
19, 20
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
21, 22
C.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
23, 24

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Einkaufszentren, die in FN 4 näher definiert werden. Für die Einordnung als Einkaufszentrum ist diese Legaldefinition maßgeblich und nicht etwa Definitionen des Begriffs „Einkaufszentrum“ in den Raumordnungsgesetzen der Länder (Altenburger/Berger, UVP-G2 Anh 1 Z 17 Rz 208). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 10 lit b UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die Bestimmung hat durch die jüngsten UVP-G Novelle 2018, BGBl I 2018/80, eine Änderung erfahren. Demnach wurde in Spalte folgender Schlusssatz angefügt: „Bei Z 19 sind § 3 Abs 2 und § 3a Abs 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Vorhaben der lit a) andere Vorhaben mit bis zu 50 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, bei Vorhaben der lit b) andere Vorhaben mit bis zu 25 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge unberücksichtigt bleiben.“ Der Gesetzgeber hat bei dieser Bestimmung eine Bagatellschwelle zur Anwendung des Kumulationstatbestands iSv § 3 Abs 2 und § 3a Abs 6 eingezoge...

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