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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 12 Schigebiete

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
116
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
1721
B.
BVwG
2242
C.
US
4354
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
55, 56
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
57, 58
C.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst die Erschließung (Neuerrichtung) oder die Erweiterung (Änderung) eines Schigebiets (Schigebietsvorhaben). Fn 1a definiert den Begriff „Schigebiet“ eigens. Die UVP-RL kennt den Begriff „Schigebiet“ nicht, sondern spricht von „Skipisten, Skiliften, Seilbahnen und zugehörigen Einrichtungen“ (Anh 2 Z 12a UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU; T.Wimmer/Schmelz, Grenzenloses Pistenvergnügen? Zur Abgrenzung des Schigebietsbegriffs, ecolex 2009, 447).

2

Lit a erfasst die Neuerschließung sowie die Änderung (Erweiterung) von Gletscherschigebieten, während lit b und c alle sonstigen Schigebiete betrifft. Lit c ist lediglich der Spiegeleintrag zu lit b für schutzwürdige Gebiete (Spalte 3).

3

Lit a stellt auf die Flächeninanspruchnahme ab. Auf ein Mindestmaß der geplanten Flächeninanspruchnahme kommt es dabei nicht an. Lit b und c stellt auf Flächeninanspruchnahmemit Geländeveränderung ab. Bei der Berechnung der Fläche sind die...

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