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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 10 Eisenbahnstrecken

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
416
C.
US
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
18, 19
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
20, 21

I. Kurzübersicht

1

Z 10 ist zu § 23b gleichermaßen subsidiär wie Z 9 zu § 23a. Dieser Tatbestand unterstellt also nur jene Eisenbahnanlagen der UVP-Pflicht im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem zweiten Abschnitt, die nicht bereits nach dem dritten Abschnitt (§ 23b) UVP-pflichtig sind (vgl Altenburger/Berger, UVP-G2 Anh 10 Rz 1). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 7 lit a sowie Anh 2 Z 10 lit c UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Erfasst werden die Neuerrichtung sowie die Änderung einer Eisenbahntrasse, welche nicht als Hochleistungsstrecke ausgewiesen wurde, sofern die entsprechenden Parameter überschritten sind (vgl Köhler/Schwarzer, UVP-G Anh 1 Rz 21 f).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Das System des hier relevanten Anhanges 1 Z 10 lit b, c und d zum UVP-G 2000 kennt nur die beiden Projektarten „Neubau“ und „Änderung“. Als „Änderung“ kommen nach lit c für „sonstige Eisenbahnstrecken“ seitliche Verlegungen bestehender Gleise in Betracht, wobei „die Mitte ...

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