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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 8 Teilchenbeschleuniger

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst den Bau von Teilchenbeschleunigern ab 50 Megaelektronenvolt (MeV). Teilchenbeschleuniger ist eine Sammelbezeichnung für verschiedenartige Geräte und Anlagen zur Beschleunigung geladener Teilchen durch elektrische Felder (Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 8 Rz 1). Zu diesem Tatbestand gibt es keine unionsrechtliche Vorgabe.

2

Z 8 betrifft insbesondere medizinische Einrichtungen wie etwa Strahlentherapiezentren oder Forschungseinrichtungen schlechthin.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

6

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 8: Auf Grund der Nennung im UVP-G 1993 sowie insbesondere wegen des räumlichen Eingriffes durch großdimensionierte Anlagen wird diese Ziffer beibehalten.

7

AB 228 BlgNR 21. GP, zu Anh 1 Z 8: Keine Ausführungen zu Anh 1 Z 8.

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