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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 6 Windenergieanlagen

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kurzübersicht
13
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
4
B.
BVwG
519
C.
US
20, 21
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
22, 23
B.
UVP-G Novelle 2012 – BGBl I 2012/77
24, 25
C.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
26, 27

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Windenergieanlagen. Dabei handelt es sich um „erneuerbare Energieträger“ (vgl § 5 Abs 1 Z 13 ÖSG); Ökostromanlage. Unionsrechtliche Vorgabe für den Tatbestand der Z 6 „Windenergieanlagen“ ist Anh 2 Z 3 lit i UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Das ÖSG sieht für Windenergieanlagen eine Förderung mittels festgelegten Einspeisetarifen vor. Die zurzeit gültigen Einspeisetarife finden sich in der aktuellen Ökostrom-Einspeisetarifverordnung.

3

Die Bestimmung hat durch die jüngsten UVP-G Novelle 2018, BGBl I 2018/80, eine Änderung erfahren. In Anh 1 Z 6 lit a und lit c wurden die Schwellenwerte für die elektrische Gesamtleitung erhöht. Die elektrische Gesamtleitung gem Anh 1 Z 6 lit a beträgt nunmehr 30 MW anstelle von 20 MW. Die elektrische Gesamtleitung gem Anh 1 Z 6 lit c beträgt nunmehr 15 MW anstelle von 10 MW. Die Anzahl der Konvertern hat sich nicht geändert. Anh 1 Z 6 lit b stellt nun zusätzlich auf Windkraft...

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