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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 4 Thermische Kraftwerke und Feuerungsanlagen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7
B.
UVP-G Novelle 2011 – BGBl I 2011/144
8, 9
C.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
10, 11

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst thermische Kraftwerke und andere Feuerungsanlagen. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 2 und Z 24 sowie Anh 2 Z 3 lit a UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die Bestimmung hat durch die jüngsten UVP-G Novelle 2018, BGBl I 2018/80, eine Änderung erfahren. In Anhang 1 Z 4 (Spalte 3) wird folgender Schlusssatz eingefügt: „Bei Z 4 sind § 3 Abs 2 und § 3a Abs 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Vorhaben der lit a) andere Vorhaben mit bis zu 2 MW, bei Vorhaben der lit c) andere Vorhaben mit bis zu 1 MW unberücksichtigt bleiben.“ Der Gesetzgeber hat bei dieser Bestimmung eine Bagatellschwelle zur Anwendung des Kumulatiosntatbestands iSv § 3 Abs 2 und § 3a Abs 6 eingezogen.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Das Vorhaben erreicht den Schwellenwert von 200 MW gemäß Anhang 1 Z 4 lit a UVP-G 2000 nicht. Da es aber mit einer Kapazität von weniger als 25 % dieses Schwellenwerte...

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