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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 3b Sachverständige, Kosten

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
1, 2
A.
Unionsrecht
3
B.
Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen (Abs 1)
417
C.
Kostentragung des Projektwerbers (Abs 2)
1826
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
B.
BVwG
2833
C.
US
3445
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Stammfassung – BGBl 1993/697
B.
UVP-G Novelle 2016 – BGBl. I Nr. 4/2016
4750

I. Kommentar

1

§ 3b Abs 1 ist die Rechtsgrundlage für die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen in UVP-Genehmigungsverfahren, UVP-Feststellungsverfahren und Vorverfahren gem § 4 (arg „Verfahren nach diesem Bundesgesetz“). Die Voraussetzungen des § 52 AVG müssen nicht mehr vorliegen. Fachlich einschlägige Anstalten, Institute oder Unternehmen werden Sachverständigen gleichgestellt.

2

§ 3b Abs 2 vereinfacht die Verrechnung der nicht amtlichen Sachverständigengebühren. Diese Bestimmung entlastet die UVP-Behörde, weil sie auf die „Dazwischenschaltung“ eines „Zahlungsdurchlaufposten“ verzichten kann und dadurch ein – unnötiger – Überweisungsvorgang iSd Verfahrensökonomie entfällt.

A. Unionsrecht

3

Der UVP-RL ist das Institut des „nicht amtlichen Sachverständigen“ fremd. Demzufolge fehlt es in der UVP-RL auch an einer dahingehenden Regelung und Definition.

B. Beiziehung v...

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