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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 41 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Stammfassung – BGBl 1993/697
6, 7
B.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
8, 9
C.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87

I. Kommentar

1

Die Bestimmung normiert, dass die in § 9 Abs 1 und 2, § 13 Abs 2, § 17 Abs 7 und § 24f Abs 13 geregelten Aufgaben in den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden fallen. Diese Aufzählung ist unvollständig (N. Raschauer in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 § 41 Rz 1). Diese Aufgaben sind gem Art 119 Abs 2 B-VG vom Bürgermeister wahrzunehmen, der funktionell als Bundes- oder Landesorgan tätig ist.

Zu dieser Bestimmung gibt es keine unionsrechtlichen Vorgaben.

2

Die sonstigen im UVP-G geregelten Aufgaben, somit alle nicht in § 41 genannten Bestimmungen, sind von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen (Auffangklausel). Nach N. Raschauer scheint diese Auffangklausel verfassungswidrig zu sein (N. Raschauer in Ennöckl/N. Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 § 41 Rz 1; aM Baumgartner/Petek, UVP-G 2000, 310; Schmelz/Schwarzer, UVP-G § 41 Rz 12). Nach Baumgartner/Petek und Schmelz/Schwarzer können diese verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigt werden, weil es sich bei der unv...

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