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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 24l

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
13
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
4
B.
BVwG
5
C.
US
6
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
7, 8
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
9, 10
C.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87

I. Kommentar

1

Der 4. Abschnitt enthält Spezialbestimmungen für wasserwirtschaftlich bedeutende Vorhaben (Anh 1 Z 25, 30 bis 42). Seine praktische Bedeutung ist äußerst gering. Aus unionsrechtlicher Sicht gibt es keine Notwendigkeit für den 4. Abschnitt, unionsrechtliche Vorgaben fehlen somit.

2

Durch die Bestimmungen der §§ 24i bis 24l sollen doppelgleisige Aktivitäten im Bereich der zur Vollziehung des UVP-G berufenen Behörden vermieden werden, indem auf im Rahmen des wasserrechtlichen Vollzuges geschaffene Verordnungsinhalte des BMNT zurückgegriffen wird (UVP-G RS 2015, 147).

3

Zum wasserwirtschaftlichen Planungsorgan siehe § 19 Abs 3. Beim wasserwirtschaftlichen Planungsorgan handelt es sich um eine Formalpartei, die im UVP-Verfahren ausschließlich öffentliche Interessen vertreten kann (vgl Schmelz/Schwarzer, UVP-G § 19 Rz 122).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

6

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G No...

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