UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 24d Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87 | ||
B. | UVP-G Novelle 2016 – BGBl I 2016/4 |
I. Kommentar
1
Die Bestimmung ist § 12a nachgebildet, insofern handelt es sich um die Parallelbestimmung zu § 12a im 2. Abschnitt. Die UVP-RL schreibt weder ein UV-GA noch die Erstellung einer zusammenfassenden Bewertung vor. Gem Art 8 UVP-RL sind die Ergebnisse der Anhörungen, die UVE sowie Stellungnahmen der Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
2
Die zusammenfassende Bewertung hat nicht den durch § 24c vorgeschriebenen Prüfumfang des UV-GA, sie stellt jedoch sicher, dass die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt werden und auch in diesem Verfahren die zur Prüfung auf Einhaltung der Genehmigungskriterien des § 24f geforderte fachübergreifende Gesamtschau durchgeführt wird (UVP-G RS 2015, 138).
II. Rechtsprechung
A. VwGH
3
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
B. BVwG
4
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
C. US
5
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
III. Gesetzesmaterialien
A. UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
6
AB 271 BlgNR 24. GP, zu § 24c Abs 5 und...