UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 24c Umweltverträglichkeitsgutachten
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89 | ||
B. | UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153 | ||
C. | UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87 | ||
D. | UVP-G Novelle 2016 – BGBl I 2016/4 |
I. Kommentar
1
Die Bestimmung ist § 12 nachgebildet, insofern handelt es sich um die Parallelbestimmung zu § 12 im 2. Abschnitt. Die UVP-RL schreibt weder ein UV-GA noch die Erstellung einer zusammenfassenden Bewertung vor. Gem Art 8 UVP-RL sind die Ergebnisse der Anhörungen, die UVE sowie Stellungnahmen der Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
2
Die Abs 1, 2 und 4 bis 8 enthalten weitgehend mit § 12 idente Bestimmungen. Abs 3 enthält, wie § 12 Abs 3, eine Bestimmung zur direkten Kostentragung durch den Projektwerber (UVP-G RR 2015, 137).
3
Gem Abs 5 Z 5 sind im UV-GA auch Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu treffen (UVP-G RS 2015, 137). Dies wird bei Linienvorhaben etwa den Bodenverbrauch und Abschätzungen des Energieverbrauchs durch Belüftung und Beleu...