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Bilanzierung von hybriden Finanzinstrumenten
Neuer Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40 vom Februar 2024
Im Februar 2024 hat das AFRAC einen überarbeiteten Entwurf der Stellungnahme 40 zur Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten gemäß UGB veröffentlicht. Der Themenbereich wurde vom AFRAC aufgenommen, obwohl die Stellungnahme KFS/RL 13 „Bilanzierung von Genussrechten und von Hybridkapital“ (zuletzt im Juni 2016 angepasst) in der Bilanzierungspraxis anerkannt ist und keine gesetzliche Änderung zu dem Themenbereich erfolgt ist. Üblicherweise übernimmt das AFRAC Arbeiten der KSW mit allfälligen Anpassungen, womit wohl eine breitere Anerkennung auch bei Unternehmen entstehen soll. Im Anschluss könnte von der KSW die betreffende Stellungnahme außer Kraft gesetzt werden. Ob dies im gegebenen Fall auch passieren wird, ist noch offen, was auch in der nachfolgenden Darstellung andiskutiert wird. Im Beitrag wird auf die wesentlichen Inhalte des Entwurfs eingegangen. Die vorgeschlagenen Angaben im Anhang werden dabei nicht behandelt.
1. Anwendungsbereich
Inhaltlich regelt der Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40 die Festlegung von Kriterien, die herangezogen werden sollen, um ein hybrides Finanzinstrument beim Emittenten als Eigenkapital unabhängig von der Branche und Rechtsform des Unte...