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Die Betroffenheitsanalyse als Fundament der EU-Taxonomie-Berichterstattung
Schritt für Schritt zur Betroffenheitsanalyse
Eine detaillierte Betroffenheitsanalyse ist das Fundament einer EU-Taxonomie-gerechten Berichterstattung. Dabei sollten die Tätigkeiten des Unternehmens in einem 360°-Blickwinkel betrachtet werden. Die Betroffenheitsanalyse ist jährlich zu aktualisieren. Dem vorausgehend ist zu Beginn auf ein einheitliches Know-how der Beteiligten zu achten.
1. Der erste Schritt in Richtung einer EU-Taxonomie-Berichterstattung
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 wurde im Juni 2020 als Bestandteil des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Verordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der im Pariser Übereinkommen vereinbarten Klimaziele dar. Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger sollen so geeignete Informationen darüber erhalten, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.
Gemäß EU-Taxonomie-VO müssen Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhalti...