Hans Zöchling/Eduard Müller/Hubert Woischitzschläger

Co-operative Tax Compliance in Österreich

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4127-0

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Co-operative Tax Compliance in Österreich (1. Auflage)

1. S. 318Einführung

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde das bislang als Pilotprojekt durchgeführte „Horizontal Monitoring“ unter der Bezeichnung „begleitende Kontrolle“ in der BAO verankert. Seit steht Großunternehmen damit eine Alternative zur steuerlichen Außenprüfung offen.

Einen Antrag auf begleitende Kontrolle dürfen Unternehmer im Sinne der § 1, 2 oder 3 UGB oder aufsichtsratspflichtige Privatstiftungen, die mit mehr als 50 % des Kapitals und der Stimmrechte an solchen Unternehmern unmittelbar beteiligt sind, beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen. Der Antrag kann auch für mit dem Antragsteller verbundene Unternehmer gestellt werden. Liegt eine Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG vor, muss der Antrag alle inländischen Mitglieder der Unternehmensgruppe umfassen.

§ 153b Abs 4 BAO nennt unter anderem die folgende Voraussetzung für eine Antragstellung:

[…]

6. Es liegt ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters vor, dass jeder im Antrag angeführte Unternehmer ein Steuerkontrollsystem gemäß [§ 153b] Abs 6 BAO eingerichtet hat oder für den Kontrollverbund insgesamt ein Steuerkontrollsystem gemäß [§ 153b] Abs 6 BAO eingerichtet ist.

[…]

Das Gutachten gemäß § 153b Abs 4 BAO („SKS-Gutachten“) ist spätestens ...

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