Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
1. Aufl. 2020
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S. 275VI. Kapitel: Änderungen in der Struktur der Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft hat bis zum Erlöschen des Wohnungseigentums dauerhaft Bestand. Als juristische Person wird sie (zivilrechtlich) nicht vom Wechsel ihrer Mitglieder, also der Wohnungs- bzw Miteigentümer, berührt. Der Mitgliederwechsel kommt durch Übertragung eines Mindestanteils, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist (vgl § 11 Abs 1 WEG), zustande. Es ist aber nicht nur möglich, dass einzelne Wohnungseigentümer wechseln, sondern auch, dass neue Wohnungseigentümer aufgenommen werden. In diesem Kapitel wird untersucht, wie sich der Wechsel bestehender und die Aufnahme neuer Wohnungseigentümer auf Ebene des betroffenen Wohnungseigentümers bzw der Eigentümergemeinschaft umsatzsteuerrechtlich auswirken.
1. Wechsel eines Wohnungseigentümers
Das Wohnungseigentum kann im Wege der Einzelrechts- oder der Gesamtrechtsnachfolge übergehen. Im Folgenden wird zwischen den Auswirkungen auf Ebene des wechselnden Wohnungseigentümers und der Eigentümergemeinschaft unterschieden.
1.1.Ebene des Wohnungseigentümers
1.1.1.Einzelrechtsnachfolge
Wird ein Miteigentumsanteil, mit dem Wohnungseigentum an einem bestimmten Wohnungseigentumsobje...