Die vorbeugende Maßnahme gem § 21 Abs 1 StGB
1. Aufl. 2018
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S. 494. Die maßgeblichen Bestimmungen der vorbeugenden Maßnahme vor dem Hintergrund verfassungs- und menschenrechtlicher Anforderungen
Die in § 21 StGB normierten Voraussetzungen für eine Unterbringung sind mit abstrakten, unbestimmten und kaum bestimmbaren Begriffen, die jedenfalls einen weiten psychiatrischen und rechtlichen Spielraum eröffnen, beschrieben.
Darüber hinaus erscheint vor dem Hintergrund der unbestimmten Dauer des Freiheitsentzugs (§ 25StGB) besonders problematisch, dass das österreichische Maßnahmenrecht – im Gegensatz zu den vergleichbaren Bestimmungen in Deutschland und der Schweiz – keine (expliziten) Aussagen zu Verhältnismäßigkeit oder Behandlungsaussichten trifft. Ganz im Gegenteil lehnen herrschende Lehre und Rechtsprechung auf der Grundlage des § 21 die Notwendigkeit von Verhältnismäßigkeitserwägungen, ein Verständnis der Maßnahme als Ultima Ratio sowie die implizite Behandlungsbedürftigkeit oder Besserungsaussicht ab.
Abgesehen vom später zu erörternden Widerspruch zwischen Irrelevanz jeglicher Behandlungsaussichten gem § 21 und dem „Besserungsauftrag“ des Strafvollzugsgesetzes ist in Frage zu stellen, ob die vorliegende Formulierung und Interpretation des § 21 mit Verfass...