Typische Fehler in der Umsatzsteuer
3. Aufl. 2018
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S. 8412. Sonstige Themen
12.1. Abweichendes Wirtschaftsjahr
Bei der Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr der Besteuerungszeitraum. Um ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Besteuerungszeitraum zu wählen, muss der Unternehmer eine schriftliche Erklärung innerhalb der Frist zur Abgabe der ersten Voranmeldung des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres an das Finanzamt einreichen (§ 20 Abs 1 UStG). Wird die Frist zur Abgabe der Erklärung übersehen oder wird die Erklärung überhaupt nicht eingereicht, gilt das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum. Dadurch werden unnötige Abstimmungsarbeiten im Rechnungswesen erforderlich.
12.2. Der GmbH-Geschäftsführer als Unternehmer
Während der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft nicht Unternehmer ist, gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH dann als selbstständig und somit als Unternehmer, wenn er aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder aufgrund einer Sperrminorität eine Sonderstellung einnimmt. Er hat in diesem Fall das Wahlrecht, seine Leistungen mit oder ohne Umsatzsteuer zu verrechnen (UStR Rz 184).
Im Falle der gewählten Steuerpflicht kann der Geschäftsführer pauschal 1,8% Vorsteuern (bis € 3.960,-- ...