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Weinzierl

Typische Fehler in der Umsatzsteuer

Vertragsgestaltung, Steuerbefreiung, Rechnungen und Vorsteuerabzug, Reverse Charge System, Inland/Ausland, Tipps und Beispiele (dbv)

3. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7041-0709-1

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Dokumentvorschau
Typische Fehler in der Umsatzsteuer (3. Auflage)

S. 8412. Sonstige Themen

12.1. Abweichendes Wirtschaftsjahr

Bei der Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr der Besteuerungszeitraum. Um ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Besteuerungszeitraum zu wählen, muss der Unternehmer eine schriftliche Erklärung innerhalb der Frist zur Abgabe der ersten Voranmeldung des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres an das Finanzamt einreichen (§ 20 Abs 1 UStG). Wird die Frist zur Abgabe der Erklärung übersehen oder wird die Erklärung überhaupt nicht eingereicht, gilt das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum. Dadurch werden unnötige Abstimmungsarbeiten im Rechnungswesen erforderlich.

12.2. Der GmbH-Geschäftsführer als Unternehmer

Während der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft nicht Unternehmer ist, gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH dann als selbstständig und somit als Unternehmer, wenn er aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder aufgrund einer Sperrminorität eine Sonderstellung einnimmt. Er hat in diesem Fall das Wahlrecht, seine Leistungen mit oder ohne Umsatzsteuer zu verrechnen (UStR Rz 184).

Tipp

Im Falle der gewählten Steuerpflicht kann der Geschäftsführer pauschal 1,8% Vorsteuern (bis € 3.960,-- ...

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