Typische Fehler in der Umsatzsteuer
3. Aufl. 2018
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S. 577. Rechnungsstellung
Die zentrale Bedeutung kommt der Rechnung zu, weil sie materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist. Daher wird während Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oft die Ordnungsmäßigkeit von Eingangsrechnungen mit Ausweis von Umsatzsteuer geprüft. Ist die Rechnung mangelhaft oder fehlt die Rechnung ganz, werden der Vorsteuerabzug versagt und in der Regel Säumniszuschläge verhängt. Auch wenn die Möglichkeit einer Sanierung von mangelhaften Rechnungen grundsätzlich besteht (UStR Rz 1831), entsteht ein administrativer Mehraufwand, und es besteht die Gefahr, dass der leistende Lieferant nicht mehr existiert oder Berichtigungen wegen technischer Schwierigkeiten ablehnt.
Es empfiehlt sich daher, größtes Augenmerk auf die gesetzlichen Rechnungsmerkmale zu richten, zB Checklisten für Mitarbeiter, die Rechnungen prüfen und kontieren, zu erstellen bzw laufende Kontrollen vorzusehen.
7.1. Rechnungsmerkmale
Damit eine Rechnung zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt, muss die Rechnung folgende Merkmale ausweisen:
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1. | Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. |
2. | Den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; bei R... |