Reisekostenabrechnung
3. Aufl. 2016
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S. 163 Pauschale Reisekostenersätze nach § 26 Z 4 EStG
3.1 Allgemeines
Im Allgemeinen liegt eine Dienstreise dann vor, wenn der Dienstnehmer über Auftrag des Dienstgebers seinen Dienstort zur Durchführung seiner Arbeitsleistung verlässt. Unterliegt diese Dienstreise den gesetzlichen Vorschriften, dann findet auf diese Dienstreise § 26 Z 4 EStG Anwendung. Hierbei unterscheidet man zwischen der Dienstreise im Nahbereich und der Dienstreise mit Nächtigung.
3.2 Dienstreise im Nahbereich
Die Dienstreise im Nahbereich ist im § 26 Z 4 EStG im 1. Tatbestand geregelt und umfasst Reisen des Dienstnehmers im Nahbereich seines Dienstortes. Dieser Nahbereich ist dann anzunehmen, wenn dem Arbeitnehmer die Rückkehr zu seinem Wohnort möglich und zumutbar ist (). Ferner setzt diese Bestimmung voraus, dass kein Anspruch auf Tagesgelder aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG vorliegt.
Hinsichtlich der Steuerfreiheit der Tagesgelder ist zudem erforderlich, dass am Einsatzort kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.
3.2.1 Nahbereich
Im Allgemeinen ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilomet...