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Bilanzierung 2024

für den Jahresabschluss 2023 (dbv)

20. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0845-6

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Bilanzierung 2024 (20. Auflage)

S. 264Kapitel 11 Anhang

11.1 Gesetzliche Grundlagen

11001

§ 222 bzw §§ 236 ff UGB.

11.2 Unternehmensrechtliche Grundlagen

Bei Kapitalgesellschaften und kapitalistischen Personengesellschaften ist der Anhang Teil des Jahresabschlusses. Er hat insbesondere jene Angaben zu enthalten, die notwendig sind, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Das Gesetz enthält keine Gliederungsvorschriften. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für den Jahresabschluss, wie die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit, Übersichtlichkeit, Wesentlichkeit und Vollständigkeit(vgl Rz 1039 ff).Der Anhang unterliegt bei prüfungspflichtigen Gesellschaften der Abschlussprüfung.

Die Funktionen des Anhangs lassen sich wie folgt gliedern:

  • Interpretationsfunktion

  • Erläuterungsfunktion

  • Begründungsfunktion

  • Korrekturfunktion

  • Entlastungsfunktion

  • Ergänzungsfunktion

Die Berichterstattung kann ausnahmsweise unterbleiben, soweit es die nationale Sicherheit des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder Gemeindeverbände erfordert (§ 241 Abs 1 UGB).

11.3 Änderungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014

11002

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014 (BGBl I 22/2015) wurde mit veröffentlicht und i...

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