Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2020
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S. 2041. Einleitung und Problemaufriss
Zu den beklemmendsten und „juristischsten“ Werken von Franz Kafka kann man die einen Teil des Romans „Der Prozess“ darstellende Parabel „Vor dem Gesetz“ zählen. In ihr versucht ein „Mann vom Land“ vergeblich, den Eintritt in das Gesetz zu erlangen, das von einem Türhüter bewacht wird. Dieser wird ihm mit immer anderen fadenscheinigen Begründungen verwehrt. Es kommt, wie es bei Kafka kommen muss: Der Mann stirbt schließlich, ohne jemals zu seinem Recht gekommen zu sein; und so wenig wie Josef K. im „Prozess“ bis zu seiner Hinrichtung im Kleinseitner Steinbruch weiß, warum er eines Morgens verhaftet wurde, so wenig weiß der „Mann vom Land“, warum er keinen Zugang zum Recht bekommen hat. Selbst im Angesicht des Todes wird ihm vom unbarmherzigen Türhüter nur Folgendes mitgeteilt: „Hier konnte niemand sonst Einlaß erhalten, denn dieser Eingang war nur für dich bestimmt. Ich gehe jetzt und schließe ihn.“
Nun ist unser Rechtsschutzsystem glücklicherweise weit von derartigen kafkaesken Zuständen entfernt. Gegen Rechtseingriffe der Verwaltung durch Verwaltungsakte ist in aller Regel der Rechtsweg zu den VwG eingeräumt. Darüber hinaus hat die Judikatur des VwG...