Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen nach VAG 2016
1. Aufl. 2023
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S. 1663. Die Bilanzierung versicherungstechnischer Rückstellungen gemäß VAG
3.1. Rahmenbedingungen der Bilanzierung versicherungstechnischer Rückstellungen
Das Bilanzbild der Passivseite wird von versicherungstechnischen Rückstellungen geprägt. Dabei handelt es sich bei versicherungstechnischen Rückstellungen nicht immer um Rückstellungen im bilanztheoretischen Sinne, sondern sie umfassen verschiedene Posten, die unmittelbar mit dem Leistungserstellungsprozess des Versicherungsunternehmens zu tun haben. Der Begriff der versicherungstechnischen Rückstellungen geht somit über den unternehmensrechtlich geprägten Begriff der Rückstellung weit hinaus. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Versicherungsproduktion und der Versicherungstechnik ergibt sich bereits aus der Bezeichnung der Rückstellung.
Eine Legaldefinition der versicherungstechnischen Rückstellung existiert nicht; ebenso wenig existiert eine abschließende Aufzählung, welche versicherungstechnischen Rückstellungen im Einzelnen zu bilden sind. Rückstellungen sind als versicherungstechnisch zu bezeichnen, wenn sie gemäß § 150 VAG zu bilden sind, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleist...