Derya Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

S. 249XXIV. Erbschaftsangelegenheiten und Verträge auf den Todesfall

A. Allgemeines

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge nach Ableben einer natürlichen Person, des Verstorbenen, indem Vermögenswerte wie

  • Aktiva (Rechte), dazu zählen etwa Eigentum, Mietrechte, Gesellschafterrechte aus dem Halten von Geschäftsanteilen oder aber Schadenersatzansprüche, und

  • Passiva (Pflichten), dazu zählen etwa Kreditverbindlichkeiten, Steuerschulden oder Gewährleistungspflichten,

die gemeinsam die sog Verlassenschaft bilden (vgl § 531 ABGB), dem jeweiligen Rechtsnachfolger (Erben) zugesprochen werden.

Familienrechtliche Ansprüche fallen nicht in die Verlassenschaft. Daher ist insb weder die Vaterschaft zu einem Kind noch die Stellung eines Ehegatten vererblich. Unterhaltsansprüche sind in der Regel unvererblich, eine Unterhaltspflicht kann hingegen geerbt werden (vgl § 142, 747 ABGB). Ebenso wenig sind Persönlichkeitsrechte vererblich. Nach § 1022 ABGB werden Aufträge und Vollmachten mit dem Ableben des Vollmachtgebers „in der Regel“ (mangels abweichender Vereinbarung) aufgehoben.

Der (Gesamt-)Rechtsnachfolger eines Verstorbenen, der Erbe, hat ein subjektives Erbrecht. Der Erbe tritt in sämtliche Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbe...

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