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Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Dokumentvorschau
Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

S. 223XXI. Unternehmensbezogene Geschäfte

Für die Gründung, den Erwerb eines Unternehmens bzw den Eintritt in eine Gesellschaft oder Genossenschaft durch Rechtsgeschäft oder Rechtsnachfolge bedarf es nach § 167 Abs 3 ABGB im außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb (was idR der Fall sein wird) der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Eine durch einen gesetzlichen Vertreter nach § 1034 ABGB vertretene Person kann Rechtsgeschäfte betreffend ein Unternehmen durch

  • die Anlegung von Mündelgeld somit unter Berücksichtigung der § 215, 220 ABGB iVm § 132 Abs 2 AußStrG,

  • unentgeltliche (aber insb aufgrund einer möglichen Unternehmerhaftung mit Nachteilen verbundene) Zuwendung (zB Schenkung oder Legat) oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbschaft) von einer dritten Person, somit unter Anwendung des § 167 Abs 3 ABGB,

eingehen.

Erwirbt die vertretene Person etwa Unternehmensanteile mit ihrem Mündelgeld und kann das Rechtsgeschäft dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zugeordnet werden (wie etwa beim Anwendungsfall des § 170 Abs 2 ABGB), bedarf es keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung (zB Kauf von Aktien). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Ansparen von Einkünften über einen längeren Zeitraum dazu führt, dass diese Einkünfte in Summe (als Vermögen) dem außerordentlichen ...

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