Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht
2. Aufl. 2020
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S. 208XIX. Strafrechtliche Aspekte der Vermögensverwaltung
Die Regelungen im ABGB betreffend die Befugnisse des gesetzlichen Vertreters in Vermögensangelegenheiten der vertretenen Person, wie insb jene über die Vermögensverwaltung (mit und ohne pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung), können einen Missbrauch der Vertretungsmacht nicht ausschließen. Liegt ein Missbrauchsfall vor, dienen die Haftungsregelungen im ABGB lediglich der Kompensation von Nachteilen, die der Vertreter schuldhaft verursacht hat. Mit den Mitteln des Strafrechts versucht die Rechtsordnung nicht nur Missbrauchsfälle zu sanktionieren, sondern auch spezial- und generalpräventiv Handlungen und Unterlassungen, die die vertretene Person schädigen könnten, zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung einer beschränkten zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeit der gesetzlichen Vertreter (vgl etwa Mäßigung bzw Entfall der Haftung; siehe XII.C.) und der Missbrauchsgefahr gerade im Bereich der Vermögensverwaltung für Personen, die selbst ihre Interessen nicht hinreichend vertreten können, kann das Strafrecht den gesetzlichen Vertreter anhalten, Rechtsgeschäfte im Namen und auf Rechnung der vertretenen Person nach der „gebotenen Sorgfalt“, nämlich nach den...