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Trentinaglia

Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3726-6

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Handbuch Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht (2. Auflage)

S. 6II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit und den vertragsrechtlichen Folgen

A. Gesetzliche Verankerung

Die zentrale Norm, die die Geschäftsfähigkeit als Erfordernis für die Gültigkeit eines Vertrags mit einer schutzberechtigten Person regelt, ist § 865 ABGB (siehe auch oben). Der persönliche Anwendungsbereich in § 865 ABGB lässt sich unter Berücksichtigung der einzelnen Regelungen im Kindschafts- und Erwachsenenschutzrecht wie folgt skizzieren:


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„nicht geschäftsfähige Volljährige“(Abs 3)
„Minderjährige unter sieben Jahren“
(Abs 4 S 1)
„andere Minderjährige“
(Abs 4 S 2)
Personen ab 18 Jahren
  • sind absolut geschäftsunfähig, sofern sie nicht durch eine vertretungsbefugte Person (Vorsorgebevollmächtigter, Erwachsenenvertreter) vertreten werden (uU unter Berücksichtigung eines Genehmigungsvorbehalts).
  • können Rechtsgeschäfte, die ausschließlich zu ihrem Vorteil sind, annehmen (§ 865 Abs 2 ABGB).
  • können auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens wirksam schließen, sofern
    kein Genehmigungsvorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB angeordnet wurde und
    das Rechtsgeschäft die Lebensverhältnisse nicht übersteigt;das Rechtsgeschäft ist mit der Erfüllung der die betroffene Person treffenden Pflicht rückwirkend rechtswirksam (§ 242 Abs 3 ABGB).Liegen...

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