Der Vereinsexperte II
1. Aufl. 2016
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I. S. 3Einleitung
Im Gegensatz zu anderen Körperschaften besteht ein Verein aus keinem einheitlichen Betrieb, sondern je nach Art und Umfang der Vereinsaktivität aus getrennt zu betrachtenden wirtschaftlichen Subeinheiten. Deren Steuerpflicht ist jeweils gesondert zu beurteilen.
Abb 1: Innerer organisatorischer Aufbau eines Vereins (eigene Darstellung)
II. Merkmale wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können sowohl bei steuerlich nicht begünstigten Vereinen als auch bei gemeinnützigen Vereinen auftreten. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Grenze zur Vermögensverwaltung überschritten wird, gleichzeitig aber keine Gewinnabsicht vorliegt. Unabhängig von etwaigen steuerlichen Begünstigungen eines Vereins sind für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die folgenden Merkmale ausschlaggebend (dazu § 28 bzw § 31 BAO):
Eine selbständige,
nachhaltige Betätigung,
die ohne Gewinnabsicht unternommen wird,
wenn durch die Betätigung Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und
die Betätigung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.
S. 4Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten siehe Rz 215 ff VereinsR. Im Gegensatz zum allgemeinen Gewerbebetrieb...