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Arbeitsrecht in der Praxis

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4966-5

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Dokumentvorschau
Arbeitsrecht in der Praxis (1. Auflage)

S. 2597. Ausgewählte Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

7.1. Schadenersatzanspruch bei rechtswidriger Beendigung

7.1.1. (Un)gerechtfertigte vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund
7.1.1.1. Ungerechtfertigte Entlassung/gerechtfertigter Austritt

Es entspricht der hL, dass eine an sich ungerechtfertigte Entlassung sowie ein gerechtfertigter vorzeitiger Austritt das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden und dem vertragstreuen Teil Schadenersatzansprüche zustehen (Schadenersatzprinzip). Der Schadenersatz wird als sog Kündigungsentschädigung bezeichnet. Rechtsgrundlagen bilden einerseits § 29 Abs 1 AngG sowie andererseits § 1162b ABGB. Beide Bestimmungen stellen gem § 40 AngG bzw § 1164 ABGB relativ zwingende Normen zugunsten des Arbeitnehmers dar (vgl Kap 4.2.4.).

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen des § 1162b ABGB vorliegen, steht die Kündigungsentschädigung auch freien Dienstnehmern sowie Lehrlingen zu.

Die Kündigungsentschädigung ist als Mindestanspruch des Arbeitnehmers konzipiert, der diesem zumindest für einen begrenzten Zeitraum zusteht, auch wenn ihm kein Schaden entstanden ist.

Das Schadenersatzprinzip gilt idR nur für jene Arbeitsverhältnisse, welche keinem besonderen Bestandschutz und keiner sonstigen Auflösungsbeschränk...

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