Arbeitsrecht in der Praxis
1. Aufl. 2024
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S. 1566. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Die Art der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hängt primär davon ab, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder ein solches auf bestimmte Zeit handelt. In Abhängigkeit von dieser Unterscheidung sind unterschiedliche Beendigungsformen möglich. Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit können durch Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung, einvernehmliche Auflösung, vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund oder Tod des Arbeitnehmers beendet werden. Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Zeit enden idR automatisch (ipso iure) mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Sie können aber auch vor Ablauf der Befristung ebenso mittels einvernehmlicher Auflösung, vorzeitiger Beendigung aus wichtigem Grund sowie Tod des Arbeitnehmers zur Auflösung gebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kündigung möglich.
6.1. Kündigung
6.1.1. Wesen und Bedeutsamkeit
Bei der Kündigung handelt es sich um die „herkömmliche“ Art der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Anders als bei der Entlassung (vgl Kap 6.2.4.) und dem Austritt (vgl Kap 6.2.5.), die einen wichtigen Grund voraussetzen, kann die Kündigung grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes...