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Auflösungsabgabe entfällt ab 2020
Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/154.
Die Auflösungsabgabe, die bei Beendigung von Dienstverhältnissen vom Arbeitgeber zu entrichten ist, entfällt ab .