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ASoK 12, Dezember 2017, Seite 477

Auflösungsabgabe entfällt ab 2020

Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/154.

Die Auflösungsabgabe, die bei Beendigung von Dienstverhältnissen vom Arbeitgeber zu entrichten ist, entfällt ab .

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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