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immo aktuell 4, August 2021, Seite 162

Gemeinsamer Haushalt nach § 14 Abs 3 MRG bei Aufenthalt des Mieters im Pflegeheim

immo aktuell 2021/31

§ 14 Abs 3 MRG

Die Rechtsprechung nimmt in Fällen langer Abwesenheit von der Wohnung, in denen der Mieter in ein Pflegeheim aufgenommen wurde und angesichts seines schlechten Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage war, für seine Belange geeignete Vorkehrungen zu treffen, im Zweifel an, dass er bei Änderung der Sachlage in seine Wohnung zurückkehren will.

Rechtliche Beurteilung: [1] 1. Die Beurteilung, ob die Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushalts nach § 14 Abs 3 MRG vorliegt, hängt typisch von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine solche Beurteilung wirft daher nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf, wenn dem Berufungsgericht eine vom OGH aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (10 Ob 16/15y; 7 Ob 178/14y; RIS-Justiz RS0107188). Das ist hier nicht der Fall.

[2] 2. Der gemeinsame Haushalt wird durch gewisse durch die Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens nicht beendet, wohl aber bei dauernder Trennung. Als Fälle einer nicht dauernden (nur kurzen) Trennung werden ua auswärtige Studien, Krankenhaus- und Erholungsaufenthalte und befristete Aufenthalte in einem Alters...

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