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Zur Disponibilität des § 1120 ABGB
immo aktuell 2021/30
Der vertragliche Ausschluss des § 1120 ABGB ändert im Anwendungsbereich des MRG nichts am Vertragseintritt des Liegenschaftserwerbers nach § 2 Abs 1 Satz 3 MRG.
Sachverhalt: [1] Der klagende Vermieter verkaufte seine an die Beklagte vermietete Liegenschaft an Dritte. Er macht nun – nach dem Verkauf – Schadenersatzansprüche geltend, weil die Beklagte notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchgeführt und den Bestandgegenstand nicht in einwandfreiem Zustand zurückgestellt habe. Dadurch sei eine Wertminderung an der Liegenschaft eingetreten. Hätte sich die Beklagte wie im Mietvertrag vereinbart um die Erhaltung des Werkstattgebäudes auf der Liegenschaft gekümmert, hätte der Kläger beim Verkauf einen höheren Preis erzielen können.
[2] Das Erstgericht wies die Klage ab, weil der Zustand des Gebäudes im konkreten Fall für den Kaufpreis keine Rolle gespielt habe. Eine Wertminderung der Liegenschaft sei auch nicht erwiesen.
[3] Das Berufungsgericht bestätigte die Klags-abweisung, begründete dies jedoch mit der mangelnden Aktivlegitimation des Klägers. Das Mietverhältnis sei noch vor seiner Beendigung auf die Käufer übergegangen, sodass eine Wertminderung jedenfalls nicht vom Kläger als V...