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Der Corporate Governance Kodex der -gemeinnützigen Wohnungswirtschaft
Notwendige Branchenhygiene zur Absicherung der Glaubwürdigkeit
Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) hat in Verbindung mit § 2b GRVO den gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) die Erstellung eines jährlichen Corporate-Governance-Berichts und das Inkraftsetzen eines branchenbezogenen Corporate Governance Kodex (CGK) auferlegt. Gegenstand dieser Auseinandersetzung sind Genese sowie Inhalt und kritische Punkte des nunmehr vorliegenden branchenbezogenen CGK (GBV-CGK). Dieser gilt mit Beschluss der Delegiertenversammlung des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband vom als der offizielle Branchenkodex.
1. Rahmen und Genese
Am wurde der „Corporate Governance Kodex“ für gemeinnützige Bauvereinigungen von der Delegiertenversammlung des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband beschlossen. Dieser wird für einen großen Teil der GBV Grundlage des erstmals für das Jahr 2021 zu legenden Corporate-Governance-Berichts (CG-Berichts) sein.
1.1. Historische Bestimmungen
Das Gemeinnützigkeitsrecht kennt von Anfang an Regelungen, die man heute als „Corporate Governance“, „Compliance“ oder „fit and proper“ bezeichnen würde. Das in Deutschland in der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen...