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SWK 12, 20. April 2024, Seite 595

Bemessungsgrundlage bei Ablösezahlung für den Verzicht auf Pachtrechte

Entscheidung: Ra 2022/16/0031 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 26 GGG (idF vor dem ZZRÄG 2019, BGBl I 2019/38).

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH erwarb im Jahr 2018 schenkungsweise ein Superädifikat auf einem gepachteten Grundstück und leistete an die Eigentümerin des Superädifikats eine Ablösezahlung für den Verzicht auf die Pachtrechte. Die Abgabenbehörde schrieb die Grundbuchseintragungsgebühr vom Betrag der geleisteten Ablösezahlung vor.

Das BVwG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Ablösezahlung sei als Gegenleistung für die Schenkung des Superädifikats erbracht worden.

Rechtliche Beurteilung: Gegenstand der Gerichtsgebühr gemäß TP 9 lit b Z 1 GGG war der Erwerb des Eigentumsrechts an dem Superädifikat durch Hinterlegung der erforderlichen Urkunde.

Das BVwG ging davon aus, dass die Ablösezahlung als Gegenleistung für den Erwerb des Superädifikats erbracht worden sei, weil nicht die „Schenkung“ des „wertlosen“ Superädifikats, sondern die Aufgabe der Pachtrechte die wesentliche Grundlage des Rechtsgeschäfts gebildet habe. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zog das BVwG ausgehend davon § 26 Abs 3 GGG heran und setzte den Erwerb des Supe...

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