zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2024, Seite 566

Ertragsteuer-Update April 2024: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick

Gerald Ehgartner und Markus Knechtl

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Ansässigkeit eines weltweit tätigen Ingenieurs

Entscheidung: RV/3100069/2016; Revision nicht zugelassen.

Normen: § 1 EStG; Art 4 Abs 1 OECD-MA.

Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland führt zur unbeschränkten Steuerpflicht und somit zur Erfassung des Welteinkommens in Österreich. Nach DBA-Recht ist eine Person in dem Staat steuerlich ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt bzw, wenn sie in beiden Staaten über eine solche verfügt, in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hat. Der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit ist nur dann maßgeblich, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht geklärt werden kann.

Verfahren: Der Beschwerdeführer war seit seiner Geburt Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs. Seit 1997 war er mit einer österreichischen Staatsangehörigen verheiratet, mit welcher er auch zwei gemeinsame Kinder hat. Andere Verwandte, die er auch gelege...

Daten werden geladen...