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PV-Info 4, April 2024, Seite 4

Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Andreas Gerhartl

Der österreichische Gesetzgeber hat die notwendigen Anpassungen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (EU-Transparenz-RL) vorgenommen (BGBl I 2024/11, ausgegeben am ). Die wesentlichen Inhalte dieser Änderungen werden im Folgenden dargestellt. Auf Änderungen im HGHAG, HeimAG und LAG wird dabei nicht eingegangen.

Dienstzettel

Art 4 EU-Transparenz-RL legt fest, über welche Mindestinformationen Arbeitnehmer seitens ihres Arbeitgebers unterrichtet werden müssen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung muss der Inhalt des Dienstzettels über die bereits bisher normierten Vorgaben hinaus um Angaben zu folgenden Punkten ergänzt werden:

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