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Erhöhter Schutzbedarf interzedierender (Ehe-)Frauen?
Ein rechtssoziologischer Blick auf die Judikatur des OGH zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften
Wenngleich der aktuelle Interzedent:innenschutz geschlechtsneutral ausgestaltet ist, wurden die einschlägigen Normen eingeführt, um insb (Ehe-)Frauen Hilfestellung zu gewähren. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die Sachverhaltskonstellationen hinter der Judikatur des OGH zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften und geht der Frage nach, ob tatsächlich ein erhöhter Schutzbedarf von interzedierenden (Ehe-)Frauen festzustellen ist.
I. Grundlegendes
Wurde der Schutzbedarf von Interzedierenden in der Vergangenheit bisweilen als Geschlechtsspezifikum verstanden, knüpfen die aktuellen nationalen Rechtsnormen (§§ 25a bis 25d KSchG; § 98 EheG; § 41 EPG) und die Judikatur des OGH zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften an anderen Merkmalen an: Ehegatt:innen bzw eingetragene PartS. 107 ner:innen,, Angehörige und Verbraucher:innen werden in Interzessionskonstellationen als typischerweise schutzbedürftig erachtet. Dem zum Trotz zeigen Dokumente aus den Gesetzgebungsprozessen, dass gerade der Schutz von (Ehe-)Frauen ein Kernanliegen der einschlägigen Normen darstellt.
Die folgenden Ausführungen widmen sich daher der Frage, ob interzedierende (Ehe-)Frauen tatsächlich einen überdurchschnittlich hohen Schutzbed...