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Achtes Treffen der Spezialkommission zur praktischen Handhabung des HKÜ 1980 und des KSÜ 1996 (Teil II)
Das achte Treffen der Spezialkommission zur praktischen Handhabung des Übereinkommens vom über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ 1980) und des Übereinkommens vom über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ 1996) fand von 10. bis in Den Haag statt.
Nach den Schlussfolgerungen und Empfehlungen mit Bezug auf das HKÜ 1980 folgen in diesem Beitrag jene mit Bezug auf das KSÜ 1996. Da es sich um die Übersetzung eines einheitlichen Dokuments handelt, wurde die fortlaufende Nummerierung beibehalten.
XIII. Vertragsstaaten des KSÜ 1996
Die Spezialkommission begrüßte die acht neuen Vertragsstaaten des KSÜ 1996, für die das Übereinkommen seit der Spezialkommission 2017 in Kraft getreten ist, namentlich Barbados, Cap Verde, Costa Rica, Fidschi, Guyana, Honduras, Nicaragua und Paraguay, womit die Gesamtzahl der Vertragsparteien des KSÜ 1996 auf 54 angestiegen ist. Die Spezialkommission forderte Staaten, die dem HKÜ 1980 noch nicht beigetreten sind, auf, dies zu tun.
IX. Evaluation und Bilanz des KSÜ 1996
Die Spezialkommission...