Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensopfer und Besitznachfolgerecht
iFamZ 2024/74
Das Vermögensopfer wird durch ein Besitznachfolgerecht nicht verhindert, wenn die Liegenschaft bei einem früheren Ableben des Geschenknehmers wieder an den Geschenkgeber fällt; dasselbe gilt im Hinblick auf ein vertraglich vereinbartes Rückfallsrecht.
[1] Der Kläger ist der Sohn des 2021 verstorbenen Erblassers, die Beklagte dessen testamentarische Alleinerbin. Im Testament hat der Erblasser den Pflichtteil des Klägers aufgrund des seit Jahrzehnten fehlenden Kontakts um die Hälfte vermindert. Der Erblasser schenkte der Beklagten mit Übergabsvertrag 2016 zwei Liegenschaften. Dabei wurde zu seinen Gunsten ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart und einverleibt. Im Schenkungsvertrag (Übergabsvertrag) wurde auch vereinbart, dass im Fall des Vorversterbens der Beklagten das gesamte Vertragsvermögen an den Erblasser S. 100 zurückfallen solle. Zum Zeitpunkt der Schenkung waren der Erblasser und die Beklagte nicht mehr miteinander verheiratet.
[2] Der Kläger macht mit seiner 2022 eingebrachten Klage die Hinzurechnung der Schenkung nach § 782 Abs 1 ABGB geltend und begehrt gem § 789 Abs 1 ABGB von der Beklagten als Geschenkne...