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iFamZ 2, April 2024, Seite 84

Freiheitsbeschränkung durch K1-Zimmer-isolierung (COVID-19-Ansteckungsverdacht)

iFamZ 2024/63

S. 84 §§ 3 f HeimAufG

LG ZRS Wien , 45 R 593/23y

Im Zuge eines Krankenhausaufenthalts im März 2023 wurde an einer Patientin (aus einer Pflegeeinrichtung) eine sechstägige COVID-19-K1-Isolierung vorgenommen. Die Patientin musste aus dem Gesamtbild des Geschehens den Eindruck gewinnen, ihren Aufenthaltsort nicht mehr verlassen zu können: Durch das Verwenden einer „Sturzmatte“ an der Zimmertür, das Ertönen eines Alarmsignals beim Versuch, das Zimmer zu verlassen, und das zeitnahe Erscheinen von Pflegepersonen, die sie in ein Gespräch verwickelten und wieder in das Zimmer zurückbrachten, wurde eine Freiheitsbeschränkung gem § 3 Abs 1 HeimAufG verwirklicht.

Bereits mangels unverzüglicher Verständigung ua der Bewohnervertretung von der Freiheitsbeschränkung durch Hindern am Verlassen des Zimmers ist diese unzulässig.

Im Übrigen hob der OGH (7 Ob 59/21h) iZm COVID-19-Isolierungen hervor, dass zwischen dem Vorliegen der psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung und dem vom Bewohner für sich selbst oder für Dritte ausgehenden Gefährdungspotenzial ein unmittelbarer Konnex gegeben sein müsse. Gibt es – wie hier – keine Indizien dafür, dass von der Patientin eine über die von jedem Menschen ausgehende Gefahr der Ansteckung mit...

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