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Kein Pflegegeld der Stufe 7 bei frühkindlichem Autismus
iFamZ 2024/56
§ 4 Abs 2 Stufe 7 BPGG
Das Erfordernis einer permanenten Anwesenheit einer Pflegeperson bei der Einnahme von Mahlzeiten erfüllt die Voraussetzung eines Pflegegelds der Stufe 7 nicht, wenn das Kind entsprechend zubereitete Mahlzeiten selbständig einnehmen und ein Glas zum Mund führen kann. Pflegegeld der Stufe 7 ist nämlich schon dann ausgeschlossen, wenn durch diese Fähigkeit der pflegerische Aufwand bei der Einnahme von Mahlzeiten zumindest geringfügig gemindert wird; die für die Stufe 7 erforderliche praktische Bewegungsunfähigkeit (oder ein gleichzuachtender Zustand) liegt in einem solchen Fall nicht vor.