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Pflegebedarf bei Epilepsie eines Kindes
iFamZ 2024/55
§ 4 BPGG; §§ 3 f Kinder-EinstV
Der für die Beobachtung und Dokumentation epileptischer Anfälle eines Kleinkindes notwendige Zeitaufwand von rund zehn Stunden pro Monat ist bei der Ermittlung des Betreuungs- und Hilfsaufwands des pflegebedürftigen Kindes nicht extra zu veranschlagen; die Abgeltung des erweiterten Pflegebedarfs schwerst behinderter Kinder sieht der Gesetzgeber im Weg des pauschalen Erschwerniszuschlags (50 Stunden pro Monat bis zum vollendeten siebten Lebensjahr) vor.