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Beginn des Kinderbetreuungsgeldanspruchs bei Adoption nach anonymer Geburt
iFamZ 2024/52
§ 2 Abs 6 KBGG; § 3 MeldeG; § 66 Abs 1 PStG
Nimmt die Personenstandsbehörde – im Fall einer Adoption nach anonymer Geburt – die Anmeldung des Kindes erst nach Einlangen des Namensgebungsbescheids vor, wirkt sich dies nicht nachteilig auf den Anspruch der Adoptivmutter auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld aus, wenn die Eltern gemeinsam mit dem Kind einen Hauptwohnsitz begründet haben und davon auszugehen ist, dass die Eltern rechtzeitig einen Meldezettel vorgelegt haben.