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Legalzession der Unterhaltsansprüche nur bei voller Erziehung
iFamZ 2024/36
§ 382a EO; § 37 WKJHG 2013
Allein die Behauptung einer Fremdunterbringung im Unterhaltsantrag deutet nicht auf eine Legalzession des Unterhaltsanspruchs auf den KJHT hin, weil sich daraus noch kein ausreichender Hinweis auf die Gewährung der vollen Erziehung ergibt.
Am beantragte der 2020 geborene S., die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 30 € von bis und von 220 € ab zu verpflichten. Gleichzeitig stellte S, den Antrag, die Mutter gem § 382a EO zu vorläufigem Unterhalt von 120,60 € monatlich zu verpflichten. Die Mutter erbringe nicht die beantragte Unterhaltsleistung und es bestehe kein Unterhaltstitel. In Anbetracht des (näher bezifferten) Bezugs der Mutter liege ein Unterhaltsbetrag von 30 € jedenfalls in ihrer Leistungsfähigkeit.
Das Erstgericht verpflichtete die Mutter mit einstweiliger Verfügung, ab bis auf Weiteres, längstens bis zur rechtskräftigen Erledigung des Unterhaltsfestsetzungsantrags, einen vorläufigen Unterhalt von 30 € zuhanden des KJHT zu zahlen. Das Mehrbegehren wies es ab.
Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter nicht Folge. Der OGH wies den Revisionsrekurs der Mutter wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurü...