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iFamZ 2, April 2024, Seite 58

Antrag auf internationalen Schutz

iFamZ 2024/35

§ 3 AsylG; Art 5 RL 2011/95/EU

, BAF und Asyl gg JF ( EU 2022/0001)

Ein Antrag auf internationalen Schutz kann auf Umstände gestützt werden, die der Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslandes selbst geschaffen hat (hier Konvertierung zum Christentum).

Ein iranischer Staatsangehöriger, dessen erster Antrag auf internationalen Schutz in Österreich rechtskräftig abgewiesen worden war, beantragte neuerlich internationalen Schutz („Folgeantrag“). Er sei zwischenzeitlich zum Christentum konvertiert und fürchte, aus diesem Grund in seinem Heimatland verfolgt zu werden.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung. Er habe glaubhaft gemacht, aus „innerer Überzeugung“ in Österreich zum Christentum konvertiert zu sein und diese Religion aktiv zu leben. Er sei daher nach Rückkehr in sein Herkunftsland der Gefahr einer individuellen Verfolgung ausgesetzt. § 3 Abs 2 Satz 2 AsylG 2005 schließe aber eine Auslegung aus, wonach ein Folgeantrag auf eine Verfolgungsgefahr gestützt werde, die auf Umständen beruhe, die der Antragsteller nach der Flucht – auch ohne Missbrauchsab...

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