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immo aktuell 4, August 2021, Seite 150

Ohren auf beim Liegenschaftskauf

Zur Zweckmäßigkeit schalltechnischer Untersuchungen vor dem Erwerb einer Liegenschaft

Dieter Blaschon

Der Rechtsordnung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass sich neu hinzukommende Nachbarn grundsätzlich mit einer im Gebiet vorherrschenden Immission abfinden müssen. Diese Wertung liegt dem Zivilrecht wie auch anderen Materiengesetzen wie zB dem Betriebsanlagen- und Baurecht zugrunde. Von Betriebsanlagen, Sport- und Veranstaltungsstätten, Klimaanlagen, Wärmepumpen, pooltechnischen Anlagen oder Kinderspielplätzen ausgehender Lärm findet in Bewertungs- und Nutzwertgutachten sowie in Lärmkarten in der Regel keinen Niederschlag. Diese Emissionsquellen prägen aber zusammen mit dem Verkehrslärm einerseits die örtliche Schallsituation und bestimmen andererseits die bauakustischen Anforderungen, damit ein Gebäude den behördlichen Vorgaben und den Erwartungen der Bewohner entspricht.

1. Ausgangssituation

„Lage“ ist oftmals die erste Antwort auf die Frage, nach welchen Kriterien der Erwerb einer Liegenschaft erfolgen soll. Dabei ist die Lage ohne Zweifel ein wesentlicher Faktor, welcher beim Erwerb einer Immobilie eine Rolle spielen sollte. Durch den Lagebegriff wird aber nicht nur eine bestimmte örtliche, auf eine Stadt oder einen Bezirk bezogene Situierung beschrieben. Entscheidend sind auch A...

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