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ASoK 12, Dezember 2017, Seite 475

Angleichung Arbeiter – Angestellte

Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, BGBl I 2017/153; Wiesinger, Die individualrechtliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten, SWK 32/2017, 1334.

Am wurden im Nationalrat und am im Bundesrat grundlegende arbeitsrechtliche Änderungen beschlossen, die vor allem eine Angleichung des Individualarbeitsrechts für Arbeiter und Angestellte bewirken sollen. Diese Neuerungen, die im Rahmen des BGBl I 2017/153 kundgemacht wurden, treten schrittweise in Kraft:

1. Bereits ab kommen die Kündigungsbestimmungen des § 20 AngG auch auf jene Angestellten, bei denen die vereinbarte Teilarbeitszeit weniger als ein Fünftel der Normalarbeitszeit beträgt, zur Anwendung. Davon umfasst sind zB in geringfügigem Ausmaß beschäftigte Angestellte.

2. Zur Angleichung der Regelungen zur Entgeltfortzahlung der Angestellten bei Krankheit und Arbeitsunfall an die Systematik der Entgeltfortzahlung der Arbeiter nach dem EFZG wurden folgende Regelungen verankert, die mit in Kraft treten und auf Dienstverhinderungen anzuwenden sind, die in einem nach dem begonnenen Arbeitsjahr eintreten:

  • Das System mit Ansprüchen für Ersterkra...

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