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Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Praxisbeispiel eines Infrastrukturbetreibers
Die Offenlegung von taxonomiekonformen Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben erfordert von Nicht-Finanzunternehmen die Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Die praktische Umsetzung stellt dabei die Berichterstattenden vor einige Herausforderungen.
In diesem Beitrag wird dargelegt, ab wann eine Klimagefahr zu einem Klimarisiko wird, welche Normen und Leitfäden zur Durchführung von Klimarisikoanalysen herangezogen werden können und wie der Klimarisikoanalyseprozess bei einem Infrastrukturbetreiber praktisch umgesetzt wurde.
1. Grundlegendes
Jedes Jahr zerstören Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen Lebensräume und Infrastrukturen, verursachen Todesfälle und führen zu volkswirtschaftlichen Schäden – direkt oder indirekt (zB durch die Beeinträchtigung von Lieferketten). In Österreich werden die jährlichen wetter- und klimabedingten Schäden auf zirka zwei Milliarden Euro geschätzt. Alle aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass die globale Erwärmung weiter zunehmen wird, begleitet von einem Anstieg von Extremereignissen. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erst...